Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Zweyter Band (1768)
- Issue
- Siebendes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 106 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2577043-2577049-9903335--0609-2578067- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
ro6 LS OXO LS! Esel erst heim, oder in ein Wirthshaus geritten, so mag er den Sattel wohl ablösen, aber nicht abnehmen: schüttelt ihn aber das Thier von sich selbst ab, so hat der Jude dießfalls keine Schuld. Fällt ein Thier in einen Graben, und kan sich selbst nicht wieder heraus helfen, so soll es, an demselbenOrte solange gefüttert werden, bis man es nach Ablauf des Sabbakhs, herausziehen kan. Ware aber des Wassers zu viel in dem Graben, so, daß man es da nicht füttern könnte, so soll man ihm ein Bündlein Stroh, oder etwas anders unterlegen, daß es nur nicht ertrinken kann; ob es gleich sonst nicht erlaubt ist, Stroh, oder etwas anders dergleichen, am Sabbath van seinem Orte wegzutragen. *) Wir *) Dieser letztem Vorschrift scheinet dasjenige entgegen zu styn, was Christus einsmahls denen Inden nach der Erzehlung der Evangelischen Geschichte, als sie ihn beschuldiget,, er brache den Sabbath, weil er an dcmstlben Kranke beilcte, und Gebrechliche gesund machte; da er spricht, welcher Mensch ist unter euch, dem sein Ochse oder Esel in die Grube fallt, und er ihn nicht alsobald hecauszeucht am Sabbathtage? Es führet auch dieses R. Liippmann in feinem Gepher Nrzzachon, oder Triumphbuch, welches er zu Widerlegung der Geschichte der vier Evangelisten geschrieben hat, als eine» vermeinten Widerspruch gegen die Wahrheit, in Absicht ihrer Gebrauche, an; Allein es folget nur daraus so viel, daß diese Art des Verbothes neuer siy, als