Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Zweyter Band (1768)
- Issue
- Zweytes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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ZO « OXO dttschttebet den Seinigen vorbeten; er hak aber Nicht nöthig von dem Weine selbst zu trinken, sondern die andern trinken ihn aus. — Ferner jstzu merken, daß es Psticht sey dieses Kiduschgebct an dem Orte, wo die Mahlzeit soll gehalten werden, zu sprechen. Derohalben ist die Verordnung gemacht, wenn sichs zutrüge, daß ein Haußvateran einen andern Orte zu Gaste geladen wäre, und derselbe doch vorher den Seinigen das Atdduschgebet vorsprechen wollte, daß er alsdenn ein Bißchen Brod einer Olive groß, oder den vierten Theil eines 2ugs (d. i. der Name eines gewissen Maases) Wein, genieße, außer dem, welchen er aus , den Kidduschb<chcr getrunken hat. Vor diesem Aiddüschgebct ist niemanden erlaubt das geringste zu genießen, es sey, was es wolle. —Beym Anfänge dieses Gebetes dieSckabbesllchter anzusehen, wird für eine fürtrefiiche Augencur gehalten. Denn es tagen die Weisen, -aß, da der Jude das fünfhundertste Theil des Gesichtes in denen Wochentagen dadurch verliere, weil er so große Schritte thue, *) dieser Verkäst durch -as Anschauen der Schabbeslichter bey dem KiVduschgebek wieder hergestellek werde. Der Beweist hiervon ist dieser, weil das Wort "ü, Ner, i. Licht zweymahl genommen, an der Zahl; 00. ausmacht. — linker dem Gebete selbst aber soll man den Kidduschbecher ansthen. s Der *) Wir wißen nickt worauf diese grossen Kckritte an-ers gedeutet weiden sollen, als wentt der Iude feinem Schachern und Wuchern nachläust.