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Der Jude · 1769-01-01 · Zwey und zwanzigtes Stück (1769) · p. Seite 342

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Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Zwey und zwanzigtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 342 (sequence 6)
Language
German
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Z42 LK OXO d. i. sie sollen frey, jedermann zum Gebrauch erlaubt seyn;' Es geschieht dieses darum, daß wenn etwa von diesen auf die Erde gefallenen Bröckchen etwas Chometz würde, oder aufgienge, und säuerte, er, der Haußvater, damit sich erkläre, daß er es nicht mehr für sein Eigenthum gehalten haben wolle. Die Hauptsumme aller dieser Verbothe, zielet also auf die Vermeidung und Entfernung von allem Gesäuerten und von aller Unreinigkeit. Dieß recht einzuschärfen, sagen sie, stünde im Medrasch: «Juda ist deswegen in die Gefangenschaft geführet worden, weil man bey ihnen, am Passah Gesäuertes gegessen hatte. Nun aber ist wohl nicht zü glauben, daß sie mit Fleiß wörtliches Gesäuertes werden gegessen haben; sondern es ist wohl nur so zu verstehen, daß sie nur nicht genau genung Achtung gegeben, und aus Versehen und Jrrthum dergleichen mögen gegessen haben; Und dennoch hat sie der Heilige Hochgelobte, deswegen ebensowohl bestrafet, als wenn sie eS aus Vorsatz und Frevel gethan hakten." Wir kommen nunmehr zu dem vierzehnten Tage des Monaths lTlisan. An diesem Tage sind alle Erstgebohrne männlichen Geschlechts, verbunden zu fasten. Wo in einem Hause kein Erstgebohrner ist, da pflegt der Haußvater diese Pflicht auf sich zu nehmen. Ist der Hanßvater selbst ein Erstgebohrner, hat aber darneben noch einen kleinen Sohn, der ebenfalls dergleichen

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