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Der Jude · 1769-01-01 · Zwey und zwanzigtes Stück (1769) · p. Seite 341

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Zwey und zwanzigtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 341 (sequence 5)
Language
German
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HK GXO HK Z4» ten. — Vey dem Knäten müssen sie sich in acht nehmen, nicht gar zu nahe an den Ofen, und auch nicht zu nahe an ein offenes Fenster oder Thürezu treten. — Merkete man, daß der Teig noch allzu weich wäre, so darf gleichwohl kein Mehl mehr hinzugethan werden, sondern man leget eih Stück recht derb geknäteten Teig dazu, und würket dazs nun erst recht durch einander. - In die Kuchen selbst darf mit dem Sticheleisen, weder ein Bild eines Sterns noch eines Thieres eingestochen werden. — Wenn einer ein Brech - oder Treibeholz ein wenig aus der Hand geleget, so muß es, ehe er es wieder brauchet, vorher aufs sorgfältigste abgeschabet, und abgewaschen werden. Bey dem Einschieben der Kuchen in den Ofen, soll sich der Becker wohl vorsehen, daß er nicht etwa mit dem Schieber, an einechoch nicht ausgehackene kNazzeh anrühre; Denn wenn dieses geschähe) so wäre die Schaufel Lhometzdig, und zum fernem Gebrauch untüchtig. Die ausgebackenen Kuchen werdet anfänglich einzeln aufeinBret, oder in Jomtofdige, d. i. eben zu diesem Gebrauch bestimmte Körbe geleget. — Sind sie schon am Rüsttage gebacken worden, zu der Zeit da schon alles Gesäuerte aus dem Hause geschaffet war, so muß der Haußvater unter dem Kuchenmachen folgende Worte sprechen: „Alle Krämlein, die etwa hier, oder da abfatten möchten, sollen Hephkex seyn;" V 3 d.i«

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