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Der Jude · 1769-01-01 · Zwey und zwanzigtes Stück (1769) · p. Seite 338

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Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Zwey und zwanzigtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 338 (sequence 2)
Language
German
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4Z» LU OXO LU tlm nun dieses recht genau abmessen zu können, wird folgendes Mittel vorgeschlagen. Man soll, heißt es, ein Gefäß mit Wasser anfüllen, alsdenn das Wasser in ein ander Gefäß gießen; hernach drey und vierzig Hünereyer in das leere Gefäß legen, und dann das gleich vorher ausgeschüttete Wasser wieder hinein füllen. Was alsdenn von dem Wasser übrig bleibet, wird wieder in noch ein ander Gefäß, und zwar in ein solches gegossen, das davon gerade voll werden kann. Und das ist nun das rechteMaaß, das Mehleben darnach abzumessen. Es darf aber das Mehl da« bey nicht aufgehäufet auch nicht in das Maaß eingedrücket werden; sondern man muß das Maaß oben abstreichen. Bey diesem Backen hat jeder sein besonderes Amt. Einer misset das Mehl, ein anderer knätet es; einer gießet das Wasser hinzu, und noch andere brechen und würken den Teig, welches auf einen besondern, und mit einem reinen Tuch bedeckten Tische geschiehst. —> Von der Zeit an, da man den Teig geknätet, bis der Kuchen, in den Ofen geschoben wird, darf er nicht stille, ohne daß man sich damit noch ferner beschäftige, liegen bleiben. Denn wenn er nur eine viertel Stunde müßig gelegen hätte, so ist er gleich Chometz, und muß alsbald verbrennet werden. Und wenn von einem solchen verdorbenen Teige nur ein Krümlein unter andern dergleichen heiligen Teig gekommen wäre, so müste auch dieser verbrannt werden.

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