Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Dritter Band (1769)
- Issue
- Ein und zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 329 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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GXO LAl zreiwStückchen hartes Brod hinlegen müssen, damit nur der Haußvater etwas finde, und die gedachte Ceremonie nicht ganz umsonst und vergebens unternehmen dürfe;) das zeiget der Orach» Lhajim,§. 44Z. Denn daselbst heisset es:,;Wenn zwey Häuser an einander stoßen, die beyde von Juden bewohnet, und von einem in das andere ein Loch gehet, so soll das Loch von beyden, soweit ein jeder mit seiner Hand reichen kann, genau durchsuchet werden. Und wenn nun noch überdieses Raum dazwischen ist, da fie mit den Händen nicht hinreichen können , so sollen sie, weil doch wohl noch etwas von Gesäuerten da übrig und verborgen seyn könnte, in ihrem Herzen deshalber Mebathel seyn, das heißt, sie sollen es aufhören lassen etwas zu seyn, oder es für nichts erklären. Gehöret aber das benachbarte Gebäude einem andern Religionsverwanten zu, so soll der Jude die Untersuchung des Loches auch seinerseits unterlassen. Denn der ungläubige Nachbar sagen sie, möchte dieses Durchsuchen für eine Art der Zauberey ansehen, daraus ihm eine Gefahr erwachsen könne. Sogar die Synagogen und Lehrhäuser müssen, weil doch zu Zeiten die Kinder etwas zu essen mithinein nehmen, ebenfalls aufs genaueste durchsuchet, und ausgefegek werden. Im Fall, daß jemand diese Durchsuchung an dem ersten Abend vergessen hätte, so muß er dieselbe am vierzehnten Tage noch, nemlich in der L 5 Stun-