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Der Jude · 1769-01-01 · Ein und zwanzigtes Stück (1769) · p. Seite 328

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Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Ein und zwanzigtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 328 (sequence 8)
Language
German
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z»r LS OXO LS gedachte Ceremonie wiederum aufs Neue vornehmen. Hierbey ist zu merken, daß noch vorher, ehe diese Durchsuchung des Hauses geschiehst, alle Speisen und alles Getränke, das sie das Passah über nicht gemessen dürfen; als, frisch oder geräuchert Fleisch, Zucker, Feigen, Rosinen, Saffran, Reiß, Graupen, oder andere Hülsenfrüchte; daß alles dieses zusammen in einen besonder» Zimmer aufgehoben, und wohl verwahret und verschlossen werden müsse, um es nach dem Osterfeste wieder gebrauchen zu können. — Nun wäre es zwar eigentlich verbothen, irgend etwas Gesäuertes in seinem Hause, und in seinem Beschluß zu haben; allein die Klugheit der Herren Rabbinen hat gleichwohl folgendes Kunstgriffchen erdacht, um auch hierinnen weniger gebunden zu seyn. Man pfleget nemlich den Schlüssel der verschlossenen Kammer, in welcher alle diese Dinge zusammen aufbewahret sind, an einen bekannten Christen zu geben, und diesem gleichsam alles was ' darinnen ist, auf Wiederkaufzu verkaufen. Nach den Osterfeyertagen aber, geben sie dem Christen bey dem Widerkaufe etwas weniges an Gelds, als eine kleine Vergütung. Und hiermit glauben sie jenem Verbothe Genüge gekhan zu haben. Wie sorgfältig aber, die gemeldete Aussuchung der Häuser, und ihrer Reinigung von allen Cbometz, oder Gesäuerten angestellet werden müsse, (ob sie gleich hier und da erst mit Fleiß

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