Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Dritter Band (1769)
- Issue
- Ein und zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 326 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2577043-2577044-9903393--1252-2577874- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Z26 OXO stünde zu besorgen, daß der Teig, der mit solchen Wasser durchknärek würde, leichtlich zur Saurung kommen könnte. — Hierbey ist aber noch manche andere Cautel zu beobachten. Denn wenn z. E. etwa eben in dieser Nacht eine Tekupha, -. i. ein ^equinoLiium einfiele, oder sich etwa ein Todter im Hause befände, (als bey welchen Vorfällen alles Wasser ausgeschüttet werden muß, wie wir davon ein andermal Gelegenheit haben werden, mehrerers zu gedenken,) so darf man doch das Wasser, welches zum Mazzoßbackcn bestimmt ist, nicht mit ausschütten. Denn sie sagen, da dieses Wasser geschopfet worden wäre, ein gottes- . dienstliches Werk damit zu verrichten, so würde Gott auch wohl alle, in jedem andern Falle zu besorgende Gefahr, wohl abzuwenden wissen. Jedoch schreibt das Buch Minhagim, sey es gut, daß nian, wenn ein ^ec^ulnoEum wäre, einen neuen eisernen Nagel mit zu dem Wasser legte. Denn von diesem glauben sie, daß er die schädlichen Ausdünstungen des^e^ulnoLlii an sich ziehe. Etwas spater, nachdem das Wasser geschöpfet ist, nemlich so bald, als die Sterne am Himmel zu sehen sind; müssen sie alles gesäuerte aus ihren Häusern ausfegen. Und dabey geht es so eifrig zu, daß sie weder essen, noch irgend eine andere Arbeit dazwischen verrichten dürfen, bevor nicht diese Ausfegung zu Stande gebracht ist. — Es wird aber dieser Gebrauch, der von den Juden, ripi-s Bedickeß Chometz, eine Un-