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Der Jude · 1769-01-01 · Ein und zwanzigtes Stück (1769) · p. Seite 324

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Ein und zwanzigtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 324 (sequence 4)
Language
German
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z-r LL »X» Lern siedenden Wasser nachgegossen, bis er völlig rein ist. Das töpferne Geschirr, nemlich das schon gebrauchte, darf gar Nicht gekaschert werden, und ist also zu dem Gebrauch an diesem Feste unfähig. Daher pflegen die Juden gemeiniglich das irrdene Gefäße von einem Ostern bis zum andern ungebraucht aufzubewahren, oder sie kaufen gar neues darzu ein. In diesem Falle nun müssen sie es ^2112 rowel seyn, d. i. sie müssen es an einem quellenden Wasserbehälter kNick oeh genannt, oder auch in einem fließenden Wasser dreymal untertauchen; und dabey folgenden Segen sprechen: „Gelobet seyst du Jehovah unser Gott, König der Welt, der du uns geheiliget hast durch deine Gebote, und uns befohlen das Gefasst unkerzutauchen. l leberhaupk nun müssen siebey diesem kaschern Viel Sorgfalt brauchen. Daher auch das vorhin erwehnte Buch mit folgenden Worten einen jeden dießhalb vermahnet: „Sey wohl gewarnet bey deinen kaschern, d. i. nimm dich wohl in Acht, und wenn du einen Raf, d. i. Rabbinen in deiner Stadt hast, so frage den lieber um Rath, und zeige ihm das Geschirr, ob es zum kaschern tauglich sey oder nicht. Was nicht recht gekaschert worden, darauf kann ohne sehr große Sünde nicht gegessen werden. Am dreyzehenden Tag des Nisan, Abends nach Untergang der Sonne, noch ehe die Sterne

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