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Der Jude · 1769-01-01 · Zwanzigtes Stück (1769) · p. Seite 319

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Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Zwanzigtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 319 (sequence 15)
Language
German
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LA OXO LA ein Iaht in der Stadt gewöhnet hat, ist schuldig, seine Pflicht dißfalls nicht weniger als andere zu beobachten. Der eingekaufte Waißen wird auf das sorgfältigste aüfbewahret, damit keine Nässe darzu kommen kann; und einige Tage vor dem Feste, in die Mühle gebracht. Nun hak aber auch der Müller wieder seine besonder» Vorschriften dießfalls zu beobachten. Denn ehe er dergleichen Waitzen mahlen darf, so muß er den Mühlstein erst von neuen behauen und recht sauber abputzen, einen neuen Beutel an den Mehlkasten machen, und den Kasten rings herum mit reinen Tüchern beschlagen. Und wenn etwa neben diesem Gange der Mühle noch ein anderer ist, so muß auch zwischen beyden Gangen ein rein Tuch gehangen werden, damit ja kein Sraublein von anderm Mehle zu des Juden seinem Mehle in den Kasten komme. —— Weil nun diese letztere Art der Vorbereitungen ganz besondere Sorgfalt erfordert, so setzt deswegen der Drnch Lhajim, §. 4; 4folgendes Notabene hinzu: ^28, das ist, vorsichtige Leute, die bey dieser Gelegenheit alles recht genau wollen gemacht haben, gehen selbst mit in die Mühle, und sehen sorgfältig darauf, daß es bey dem Mahlen recht zugehe. Diejenigen aber, die dieses nicht thun wollen , übertrage» gemeiniglich dieses Amt ihren Kinder-Lehrern oder andern Personen, auf die sie sich ver-

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