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Der Jude · 1769-01-01 · Zwanzigtes Stück (1769) · p. Seite 320

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Zwanzigtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 320 (sequence 16)
Language
German
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z,o GXO LsL lassen rönnen. Denn einem gänzlich Unwissenden darf man sich nicht überlassen. Eigentlich sollen auch zu diesem Mazze-Mehle ganz neue Säcke genommen werden. Jedoch wer nicht im Stande wäre dergleichen anzuschaffen, dem ist es zwar erlaubt, auch alte dazu zu nehmen; es müssen aber vorher alle Närhe daran aufgetrennet, und die Säcke selbst auf das sauberste ausgewaschen werden, damit ja nichrtz von alten Mehle darinnen bleibe. — Das Mahlen geschehet gemeiniglich zwey oder drey Tage vorher, ehe sie die Mazzoß, oder die unge äu rccn Brode Zacken wollen. Denn sie sagen, weil das Mehl von dem Mahlen warm werde, so könne es beym Eiumachcn leichte sauren und aufgehen. Wenn das Mehl aus der Mühle abgcholet wird, so darf man, wenn es auf Lastthiere geleget wird, den Sack nicht unmittelbar aufdas Thier legen; sondern es muß, nach der Vorschrift des Ornc!) Lhajim, ein Sattel, oder doch ein dickes Fell, unter den Sack geleget werden. Es geschiehek dieß aus Besorgniß, es möchte das Thier schwitzen, und davon das Mehl feuchte werden. — Wofern es aber auf Wagen abgeholet wird, so ist diese Vorsicht zu brauchen, daß die Sacke nicht aufeinander gelegt werden dürfen, damit sich das Mehl nicht von selbst etwa erhitze.

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