Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Dritter Band (1769)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 307 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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LS OXO LA Z07 16, v. 9. Niemand im ganzen Lande durfte die Ernde eher als nach diesem Tage anfangen; die Einwohner zu Jericho ausgenommen. Denn da pflegte die Gerste wegen des hitzigen Bodens noch eher zu reifen. Nach den Zeugniß des Josephus, im B. im i. Cap. soll das Clima von Jericho so warm gewesen seyn, daß, wenn es an andern Orten des gelobten Landes geschneyet, man daselbst unbeschadet der Gesundheit ganz blos gehen können. Doch durften auch diese, wenn sie gleich ihr Getraide eher abgemähet, nicht eher von dem neu eingesammleren essen,bis sie zuLesetzterZeitdcm Herrn ihre Garbe auch dargebracht hatten. Davon lautet der ausdrückliche Befehl Gottes, z. B Mose29, v. io. n. und r 4. also: „Sage den Kindern Israel, und sprich zu ihnen, wenn ihr »ns Land kommt, das ich euch geben werde, und werdet es ernden, so sollt ihr eine Garbe der Erstlinge eurer Ernde zu dem Priester bringen; da soll die Garbe gewebet werden vor dem Herrn, daß es von euch angenehm sey. Solches soll aber der Priester khun, des andern Tages nach dem Sabbath, (d. i. nach den ersten Ostertag, er falle welchen Tag er wolle,) und sollt kein Brod, noch Sangen, noch Korn zuvor essen, bis auf den Tag, da ihr euren Gott Opfer bringet." Hierüber machet Josephus, im z. Buche Cap. r o. folgende Erklärung: „Am andern Tage der süßen Vrode, sagt er, welches der 16. Tag dieses Monakhs ist, genießet man zuerst etwas von den neu abgeschnittenen, und bisher unberührten Früchten. Denn U 2 man