Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Dritter Band (1769)
- Issue
- Neunzehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 294 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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294 LS OXO LS Hamit vollends völlig zu sättigen. Aufs wenigste mußte jeder doch so vielmals einer Oliven groß davon essen. - Wenn es aber verzehret war, so durfte nun niemand diesen Abend, das geringste mehr essen; Und das darum, Hamit er die ganze Nacht hindurch, den Geschmack davon, so wie von den ungesäuerten Kuchen im Munde behielte. Von d.nr Osterlamm selbst, durfte nichts bis auf den andern Morgen liegen bleiben; und wenn ja noch etwas übrig war, so mußte man solches, wie es bey dem Dankopfer auch zu geschehen pflegte, verbrennen. — Es durfte davon ferner niemand etwas unter dem Essen aus dem Hause tragen ^sondern «klein die so im Hause waren, konnten davon esteu. — Dem Lamm? durfte man kein Bein zerbrechen, weder beym Braten, noch beym Verzehren desselben. Und dieß Gesetz war so strenge, daß wenn einer ein Bein von einem reinen Osterlamm zerbrochen hatte, er nach dem Ausspruche des Talmuds, Tract. Pefachim, S. 84. Col. r. mit neun und dreyßig Schlagen gegeißelt werden mußte. — Die nach dem Esten übrigen Gebeine wurden, mit eines jeden eigenthümlichen Holze gleichfalls verbrennet. Von diesem itzt erwähnten Gebrauchen, daß «ehmlich von dem Osterlamme nichts übrig gellasten, oder aus dem Hause getragen, oder demselben fein Bein zerbrochen werden durfte, davon können wir wohl die Ursachen, die man anführet, die Nothwendigkeit und das Gewicht dieser Verord-