Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Dritter Band (1769)
- Issue
- Achtzehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 276 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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27-r OX* LA Wen»! der eine Haufe des Volks mit seinen Lämmern abgefertiget war, so muste er sich mit ehrerbietigen Bezeigen wieder aus dem Vorhofe hinaus begeben. So dann ließ man den andern, und so endlich auch den dritten Haufen, jeden besonders hinein. Wann der letzte Haufe vollends hinausgelassen worden, so müssen die Priester alsbald den Vorhof von Blut und Unflath wieder reinigen. Wir dürfen hierbey den Fall nicht unbemerkt lassen, in welchem dieser Rüsskag, da man die Osterlämmer zu schlachten pflegte, auf einen Sabbath eintraf. Denn obgleich sonst an solchem alle Arbeit verbothen war, so mußte doch dem Osterlamme sein Recht, und zwar zur bestimmten Zeit, geschehen. Jedoch wurde dabey der tzOabbath auch geehret. Denn anstatt daß sonst ein jeder Haußvater, wenn er Mit seinem Lamme fertig war, sogleich aus dem Tempelhinunter in die Stadt und nach seiner Wohnung gehen durfte, so mußte er an einem solchen Rüsttage, in den Tempel verbleiben, bis der Sabbath zu Ende war. Solchergestalt pflegte der eine Haufe des Volkes, im Vorhofe der Heiden, der andere, entweder im Zwinger, oder im Vorhofe der Weiber, und der letzte Haufe, in dem innern Vorhofe, bis zu Ausgang des Sabbaths, und bis nach völlig geendigten Gottesdienst, sich zu verweilen. — Es mußte aber in solchem Falle, jeder sein Schlachtmesser eigentlich schon vor Sabbaths, in den