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Der Jude · 1769-01-01 · Achtzehntes Stück (1769) · p. Seite 277

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Achtzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 277 (sequence 5)
Language
German
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LS GXd SS 277 den Vorhof bringen lassen. Hakte er das vergessen, so durfte er es nun nicht etwa, selbst mit dahin tragen, sondern er muste es dem Osterlamme zwischen die Wolle hineinstecken, oder wenn es ein Bvcklein war, ihm an die Hörner hangen. Dabey war aber noch diese Vorsicht nökhig, daß nemlich über das 2amnr vorher noch nicht die Worte durften gesprochen seyn, die man sonst nach der Absonderung zu brauchen gewohnt war: „Dieß soll das Osterlamm seynDenn wo schon dieses geschehen gewesen; da hätte das 2amm das Messer nicht tragen dürfen, weil es alsdenn schon als ein Gott geheiligtes Opfer anzusehen gewesen wäre, , Die Priester hatten noch besonders davor zu sorgen, daß das Fett der Osterlämmer an diesem Abend, ja gänzlich auf dem Altar verbrannt würde; und wenn sie bey Tage nicht konnten fertig werden, so müssen sie die Nacht zu Hülfe nehmen, um den göttlichen Befehl diesifalls vollkommen zu erfüllen. Denn es heisset 2. V.Mos. 2Z,v. 18. „Das Fett von meinem Feste, (d. i. vom Osterlamme,) soll nicht bleiben bis auf den Morgen." Jeder Haußbater mußte sich sehr sorgfältig in Acht nehmen, daß er nicht unrein wurde,.Denn sobald er auch nur ein wenig, und nur durch einen sehr geringen Vorfall, und so daß die Unreinigkeit nur bis an den Abend gedauert hätte, sich verunreiniget; so mußte sein Osterlamm gleich durch S 3 einen

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