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Der Jude · 1769-01-01 · Siebzehntes Stück (1769) · p. Seite 267

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Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Siebzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 267 (sequence 11)
Language
German
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AS GAB AS 467 Von Htrarbajim, d. i. zwischen beyden Abenden ausgedrücket, *) Dieses war die Aeik von Nachmittags an, bis auf den Abend. Denn sie zählten gleichsam einen doppelten, einen großen, und einen kleinen Abend, oder eine doppelte Vesperzeit. Und dieß soll eigentlich das Wort Zsrb<r» jrm ausdrücken. Der große Abend, oder, die längere Vesperzeit, ward gerechnet, von halb acht, bis halb zehn Uhr, d. i. nach unsrer Uhr, von halb zwey bis halb vier Uhr, Nachmittags. - Es ist das von dem Nüsttage des PaMhfestes zu verstehen. Denn ordentlich gieng die Vesperzeit eine Stunde später an. Wenn dieser Rüsttag auf einen Freytag fiel, so fieng man die Berechnung dieser Pesperzejt noch um eine Stunde früher an, als sonst gewöhnlich, wenn der Rüsttag nicht auf einen Freytag, fiel. Von halb zehn, oder halb vier Uhr, gieng hernach, die kleine Vesperzeit an, und dauerte bis nach Untergang her Sonnen, In dieser Zeit, nemlich während dieser hoppelten Vesperzeit, konnte also das Ostexlamm geschlachtet werden, und in eben der Zeitj wurde auch das Abendopfer gebracht. Dieses letztere mußte allezeit vorhergehen; und konnte das Blut des Osterlammes nicht eher, als nach geendigtem Abenhopfex, gesprenget werden. Wie solches aus der Mischna des Talmuds, Tr. peßrchim, S.; 8. deutlich zu ersehen, Es *) Man vergleiche hiermit, was wir schon im Bande im 26. St. G. 404. u. f.von diesem BN Zaarbajim, gesagt haben.

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