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Der Jude · 1769-01-01 · Siebzehntes Stück (1769) · p. Seite 268

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Siebzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 268 (sequence 12)
Language
German
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s6z LS »XS LS „Es heisset daselbst: Das tägliche'Abendopfer wurde geschlachtet um halb neun Uhr, und halb zehn Uhr war die Opferung schon völlig zu Ende. Am Rüsttage des Passahfestes aber wurde es um halb acht Uhr geschlachtet, und man kam damit ohngefähr um halb neun Uhr zu Stande. Und so wird es gehalten, es mag nun der Rüsttag auf einen gemeinen Wochentag, ober auf einen Sabbath treffen. Fiel aber der Rästkag auf einem Freytag, so wurde das tägliche Opfer um halb sieben Uhr geschlachtet, und halb acht Uhr geopfert; das Paffahopfer aber geschähe gleich darnach. Maimonides in seinem Tractat von Schlachtung des Osterlammes, im r. Cap. §. 4. schreibet davon also: «Das Osterlamm muste Nachmittags geschlachtet werden. Wenn es Vormittags geschlachtet wurde, so war es postul, d, i. es war unheilig. Es durfte nicht eher geschlachtet werden, als nach den täglichen Äbendopfer, und nach geschehenen Räuchern, welches beydes, zwischen Abends, Ben Haarbasim, geschehen muste. lind wenn man alsdeim die Rampen hatte angezündet, so wurde nun allererst angefangen, die Osterlämmer zu schlachten; welches denn bis zum Ende des Tages fortdauerte. So wohl Lmrdius, S. 987. Col. i. als auch Bodeuschatz in dem 2. Theile, S. 267. beschuldigen die Auslegung des Aden Esra, über die Stelle, 2. B. Mos. 12, v. 6. eines'Irrthnms, wo er die eigentliche Zwischenzeit, die durch die Wor-

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