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Der Jude · 1769-01-01 · Dreyzehntes Stück (1769) · p. Seite 195

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Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Dreyzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 195 (sequence 3)
Language
German
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LS GXO LS ^95 Vor Alters hat man die Gewohnheit gehabt, diese Lichter an die Haußthüre, oder auch nahe an die Fenster angezündet zu stellen, damit man dieselben aufder Straße sehen können. Heut zu Tage aber stellen sie dieselben in ihren Wohnzimmern an die Stubenthüre, linker Hand; also daß die Mesusse zur rechten Hand bleibet. In der Synagoge aber ist ihr angewiesener Plaß, zur rechten Seite des heiligen Schrankes. Diese Lichter sollen nicht niedriger als zehn, und nicht höher als 20. Spannen hoch von der Erde, aufgestecket werden; Sie sollen ferner also zubereitet seyn, daß sie wenigstens eine halbe Stunde brennen können. Löscht aber eins derselben von ohngefähr eher aus, so haben sie darum nicht nöthig, dasselbe wieder vom frischen anzuzünden. Auch der allerarmste, und wenn er gar von Allmosen lebet, ist dennoch schuldig, dergleichen Lichter auch für sich zu haben, und er muß Rath dazu schaffen, wenn er auch seinen Rock verkaufen sollte. Nur hat er darinnen eine Erleichterung, daß wenn er auch keine Wachslichter, oder kein Baumöhl sich zu kaufen vermag, ihm auch anderes, nurLeinöhl und Thran ausgenommen, zu nehmen erlaubet ist. Man findet daher bey den gemeinen, und armen Juden, die auch keine besondere Art Lampen zu diesem Gebrauch vorrathig haben, daß sie welsche Nußschaalen, in N» Sand,

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