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Der Jude · 1769-01-01 · Dreyzehntes Stück (1769) · p. Seite 196

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Dreyzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 196 (sequence 4)
Language
German
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1y6 , OXO Sand, auf kleine Breter hinstellen, und selbige statt der Lampen gebrauchen. Jedoch müssen sie in diesem Fall alle Abend frische Nußschaalen haben. So lange diese Lichter brennen, muß sich jeder Jude, absonderlich aber die Weiber, allerArbeik enthalten. — Letztere sind zwar nicht schuldig für sich, besondere Lichter anzuzünden, jedoch sollen sie, wenn die Mannspersonen solche anzünden, gegenwärtig seyn, damit sie auf die Segenssprüche, die dabey geschehen, das Amen sagen können. — Eine Wittfrau aber muß für sich selbst dergleichen Lichter haben, und derjenigen Mannsperson, die selbige für sie anzünden soll, zur Seite stehen, indem dieses für sie verrichtet wird. — Wenn jemand vergessen hatte, diese Lichter zu gehöriger Zeit anzuzünden, so kann er es an dessen statt, An einem andern Tage an welchem er will,, nachholen. Wenn in diese Festtage der Sabbath einkrifft, so muß jeder Jude, außer diesen Festlichtern auch die Sabbathlichter anzünden; und hiernachst den Kiddusch - undHavdola-Wein ordentlich anschaffen. Was das erstere betrift, so müssen die Channuckahlichter, vor den Sabbathslichtern angezündet werden. — Für diejenigen, welchen dieses alles herbcy zu bringen unmöglich fällt, sind folgende besondere Verordnungen gemachet: Derjenige, der nicht mehr als einerlsy Licht anzuschassen vermag , lasset in diesem Falle die Channnckahlichter weg,

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