Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Dritter Band (1769)
- Issue
- Eilftes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 172 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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172 LS OXO LA Lobliedern eröfnen, Gott damit zu preisen, der uns lebendig, und aufrecht erhalten, und uns dieZeit erreichen lassen, da wir uns freuen können in der Freude des Gesetzes, welches das Herz erfreuet, und die Augen erleuchtet; das seinen Liebhabern giebet, Neichthum, Ehre, Gesundheit, Ruhm, langes Leben, und Starke. Möchte es doch wohlgefällig seyn dem Allmächtigen, zu geben Gesundheit, Gnade und Ruhm dem Rabbi - - welcher erwählet worden das Gesetz zu endigen, ihn zu stärken, zu segnen, und groß zu machen im Gesetz. — Stelle dich her, Rabbi - - Bräutigam des Gesetzes, und gieb Ehre dem großen, und vcrehrungswürhigen Gott. Hierdurch wirst du würdig seyn, dich an des Gesetzes Herrlichkeit zu erfreuen. Stelle dich her, Rabbi - - mit Erlanbniß dieser ganzen Gemeine, und bringe das Gesetzbuch zu Ende." - Sobald nun solchergestalt das Gesetzbuch geendigek, und dem Bräutigam des Gesetzes von dem Vorsänger noch ein besonderer Segen gegeben worden, so wird die zwote Gesetzrolle auf das Catheder gelegt, und der Vorsänger rufet dui (Lhoßen Bereschiß, ebenfalls unter einer langen Anrede herbey, welche sich mit den Worten: NMiQ Merschuß meromam anfängt. Und diesem wird hierauf aus dem Gesetzbuchs das ganze erste Capitel und die drey ersten Verse des zweyten Cap. im i. B. Mos. vorgelesen. — Die Anrede, so an diesen gehalten