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Der Jude · 1769-01-01 · Eilftes Stück (1769) · p. Seite 171

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Eilftes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 171 (sequence 11)
Language
German
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LA NX* LA »7! noch ehe die Gesetz; ollen aus dem heiligen SchraNke heraus genommen werden, zwo Personen zu erwählen pflege/davon der eine Lhoßcn Thorah, der Bräutigam des Gesetzes, genennek wird, und diesem wird wie wir schon gehöret, die letztere ^eetion aus dem Gesetzbuche vorgelesen; Die zwote aber heißt der tvWvr-O sNN CboßenBerefchiß. d. i. der Bräutigam des Bereschiss, oder des ersten Wortes, womit sich das Gesetz Mose anfangt. - Zu diesen beyden Aemtern werden gemeiniglich die Reichsten, und Angesehensten unter der Gemeine genommen, denn beyden sind nachgehends verbünden so wohl gegen Arme, als gegen ihre Freunde, sich besonders freist gebig aufzuführen, und jene mit milden Allmosen, diese aber mit einer prächtigen Mahlzeit zu erfreuen. Indem der Lhoßen Thovah auf das Ca-, theder hinauf gerufen wird, so hält der Vorsänger eine lange Anrede an ihn, welche sich mit den Worten anfängt: ^'ll rilwlv Merschuß Haöl Hagodel, und ohngefähr also lautet: „Mit Erlaubnis; Gottes des Großen, Mächtigen und Verehrungswürdigen; mit Erlaubnis; des Gesetzes, welches herrlicher ist, als Gold und Edelsteine; mit Erlaubniß des heiligem und reinen Synedriums; mit Erlaubniß der obersten Rabbinen, und Herren des Gesetzes; und mit Erlaubniß der Alten und Jungen, die hier versammlet sind; will ich meinen Mund zu Gesängen und.

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