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Der Jude · 1769-01-01 · Eilftes Stück (1769) · p. Seite 173

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Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Eilftes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 173 (sequence 13)
Language
German
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LU OXO LU ^7; wird, ist der ersten beynahe durchgängig gleich^ nur daß man hier um Erlaubniß bittet, das Gesetz zugleich wieder von fornen anzufattgen, als wovon Ließ zur Ursache angegeben wird, daß der Teufel, sich nicht solle gewöhnen ihr Volk zu belügen. — Wir wollen hiervon die Morte des Buchs Rehillath tzchlonio, S. 92. Col. i. anführen, wo es also von dieser Sache heißet : „Dieses Fest wird deswegen die Freude des Gesetzes ge« nennet, weil an diesem Tage die Vorlesungen des Gesetzes zu Ende gebracht werden. Denn es hat sich zugetragen, daß einsmahls der Satan sich vor dem Heiligen Hochgelobten gestellek, und gesagt : Israel lese zwar das Gesetz, aber nicht ganz aus; und wenn auch dieses geschehe, so würde doch dasselbe nicht gleich wieder von forne angefangen. Daher nun, sagt der Verfasser, haben wir die Gewohnheit das Gesetz auch an eben diesem Tage von neuen anzufangen, da wir es beschließen; damit wir nehmlich dem Satan das Maul stopfen, daß er uns nicht anklagen kann. Eben deswegen freuen wir uns auch selbigen Tages bey einer wohlzubereiteken Mahlzeit, zu Ehren des Gesetzes." Hat man nun diese Vorlesungen zu Ende gebracht, und der gehörige Segen ist dazu gesprochen, so wird die dritte Gesetzroll« auf das Catheder gelegt, und dem Maphthir ein Stück auS dem 4. B. Mos. Cap. 29, zz.bis zum Ende vor« gelesen. -— Die Haphthorah dieses TageS bestehet aus dem ersten Capitel des Buches Jo«

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