Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Dritter Band (1769)
- Issue
- Drittes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 44 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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44 LS GX» LS Ehe wir aber zu der Beschreibung des Festes selbst fortsthreiken, müssen wir noch erstlich eine hieher gehörige Anmerkung vorausschicken. ' Weil es? B. Mos. am i6, v. 29. heisset: Ihr sollt euren Leib casteyen, so pflegen sie sonderlich fünferkey Dinge ihren Löib dadurch wehe zu thun, vorzunehmen. Erstlich fasten sie von einem Abend bis, zum andern, und zwar si? daß sie völlige 24. Stunden nicht das geringste genießen, und daß es ihnen dabey nicht einmahl erlaubt ist, Len Mund mit Wasser auszuspülen, oder an etwas zu riechen. — Aweytens ziehen sie ganzer 24. Stunden keine Schuhe an ihre Füße, sondern stellen sich in bloßen Strümpfen aufden Boden. Nur alte und kränkliche Personen, dürfen auf Stroh oder auf einen Küssen stehen. Daß an solchen Drten, wo man sich für Scorpionen und dergleichen zu fürchten hat,, gleichfalls eine Ausnahme gewachst, und erlaubt werde Schuhe anzulegen, das l aben wir schon oben einmahl angemerket.—Drittens schmieren sie sich weder mit Balsam, noch l hl, oder andern wohlriechenden Wassern, auss wer krank ist. -r Viertens dürfen sie sich nicht t H en, auch nicht einmahl den kleinen Finger in d l aste Wasser tauchen. Jedoch, wenn es geschäs daß sich semand außerordentlich mit Koth besud . oder wenn einem die Nase geblutet hätte, d rsi es, so wie ganz früh Morgens, erlaubt die F.rger soweit bis die Hand angehet ins Wasser zu bringen. — Endlich fünftens müssen sie sich an P