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Der Jude · 1768-01-01 · Sechs und zwanzigtes Stück (1768) · p. Seite 411

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Journal
Der Jude
Volume
Erster Band (1768)
Issue
Sechs und zwanzigtes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 411 (sequence 11)
Language
German
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AM OXO' AK/ p / 4» Häuft Achen/ um yachzufthM,i db alles in .gMM ge Ordnung gebracht-fty, daß! HOGßsittMSaW bath recht: empfangen könne. --M!estsodann:al-- les bey sich habende Geld von Och-?' Uydbefiehltfeinem Weibe die Achter zu rechter Zeit anzuzündey,; wenn er gleich versichert ist, daß dieselbe es ohne ftine ErinneWyg thnn würde, x Denn es ist eine besondere Mich/, ihr solches vorher -zu sagen. Die eigenllichGZeit-, da die- Lichter angezündet werden müssen, ist, sobald sich die Sonne unter dem Horizont vor unsermAugen verbirgt , oder wie besagen, sich nur noch auf den Spitzen der Bäume sehen läßt. Ist aber der Himmel mit Wolken bei deckt, oder die Luft mit Nebel erfüllt, so richten sie sich nach den Hünern. So bald diese sich zu Neste gesetzet, so stecken sie das Licht an. Ist aber einer an einem solchen Orte, wo keine-Hüner sind, so giebt er auf die Raben Achtung, wenn sich dieselben zur Ruhe begeben. Jedoch ist, wie wir vorhin schon erinnert, auch dießfalls am Freytage nöthig, etwas vom Lhsl, d. t von der gemeinen Zeit des Werkeltages, zu dem wlsd Rodesch, d. i. zu der heiligen Zeit des Sabbaths hinzuzuthun. V . Ist das eigentliche Ben Hafchinosches^schon würklich eingetreten, so dürfen sie die Lichter, nicht mehr selbst anzünden , denn es heißt ausdrücklich im Orach Lhajim Z. 261. unter andern ähnlichen Verboten : „Inder dunkeln Abendzeit welche zweifelhaft ist, (d. ». es mag der Sabbath würk-

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