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Der Jude · 1768-01-01 · Sechs und zwanzigtes Stück (1768) · p. Seite 410

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Journal
Der Jude
Volume
Erster Band (1768)
Issue
Sechs und zwanzigtes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 410 (sequence 10)
Language
German
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wird wieder etwas zugegebey." *) fsnd dieses dehnet sich sehr weit, nemlich bis auf die zu- , künftige Zeit nach dem Tode, ans. Denn da; nach ihren Lehren (wie wir zu seiner Zeit mehv.- davon hören werden,) fast kein einziger Jude von dem GÄnnom, d. i. von der Hölle, gänzlich frey bleibet; so ist nur denjenigen , welche den Sab- :! bath zeitig angefangen haben, versprochen, daß sie nach ihrem Tode (so lange ihnen nemlich in der Hölle, Strafe zu leiden auferlegt seyn wird-) allemahl, am Freytag, LN eben derselben Stunde, und) also eher als andere (denn es genießen nach ihrer Meynung alle Verdammte in der Hölle, , eivsi Sabbaths Ruhe,) sollen heraus gelassen werden.- In eben derHofnung beschließen sie auch den Sabbath gemeiniglich lieber etwas später, damit, ihte Seelen künftig zurVergeltung auch eine viertel oder halbe Stunde langer der Ruhe genießen können: Wie wir dieß zu anderer Zeit, aus ihren Schriften weiter erklären, und durch verschiede-, ntz Erzchlungen erläutern werden. Anitzo aber eilen wir zu dem Schlußj der Sabbaths-Vorbereitung, am Freytag, und zugleich; zu dem Schluß des ersten Bändchens unserer Wochenschrift, das wir mit den nächstfolgenden Stück beschließen werden. Wenn das Minchngebet in der Synagoge zu Ende, so kann jeder auf eine kurze Zeit nach ' - Hau- *) l'? Demofiph Mosiphin Lo.

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