Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Sechs und zwanzigtes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 409 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2577043-2577047-9903313--0459-2577508- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
SM MW LA 40z. tlhr eingekreten. -^- Diese Stelle war .es, auf' welche wir uns vorhin bezogen, llnd weiter wollen wir auch unsere Leser, Key dieser llnterfuchüng? nicht aufhalken. i Man kann nun alles dieses, was wir von der Zeit des Abendgebets gesaget, auch auf den Abend vor den Sabbakh, von welchen wir hier eigentlich reden, anwenden. Doch Mit den Zusatz, daß sich hier noch ein besonderes Geboch derRabbinenemmischet, nach welchem jeder Jude verbünden ist, von -M hm WM (wie sie reden) d. i. von dem gemeinen Werkeltage (yemlich dein zu Ende laufenden Freytage) noch istwas zu dem Aodefch d. i. zu dem heiligen Tage (dem Sabbath) hmzuthun. Es will dieses also soviel sagen, es solle der Sabbath, in etwas früher, als man sonst bey andern Tagen zu rechnen pflege, angefangen werden. Dieses fordert der oben angeführte 26 i. §. des Orach «kbajim, ausdrücklich; und saget dabey, daß diese Zugabe vom gemeinen' (Hill) Freytage, zum heiligen (D^zs) Sabbath, größer und auch kleiner seyn könne. Größer, denn es könnte einer schon von da anfangen, wo wir das Ben Hn<rrbaji»y an gerechnet. Allein nothwendig ist dieß nicht, einen so ansehnlichen Zusatz zum Sabbath zu machen. Etwas aber hinzuzuthun, ist die Pflicht eines jeglichen: Ja sie machen dieses zeitigere Anfängen ihres Sabbaths jeden zu einem großen Verdienst.. Denn es heißt hiervon; »Derjenige, so etwas zugegeben hat, dem Ce 5 wird