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Der Jude · 1768-01-01 · Fünf und zwanzigtes Stück (1768) · p. Seite 390

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Journal
Der Jude
Volume
Erster Band (1768)
Issue
Fünf und zwanzigtes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 390 (sequence 6)
Language
German
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392 -AS OX* AS bath über nichts rhun dürfen, am Freytag, ehe der Sabbath angeht, schon zugerichtet seyn. Und damit dasselbe zum Genuß warm bleibe, so wird es entweder in einem absonderlich darzu gebauten Ofen; an solchen Orten aber, wo nur einzelne Juden wohnen, nur unter heißer Asche, oder Ziegelsteinen verdecket, aufbewahrek. Wenn sie es nun am Sabbath verzehren wollen, so laßen sie eS, durch die sogenannte Schabbes Goie, d. i. die Christin, welche ihnen am Sabbath aufwarten muß, herausnehmen. Die Zubereitung des Heerdes uNd des Ofens, der zu dieser Absicht gebraucht werden soll, wird weitläuftig im §. 25?. des Tr. Drach Lhajim, beschrieben ^So, wie auch 25 4. eben so weitläuftig hon denen Speisen selbst gehandelt wird. Wir finden aber nicht für nöthig unsere Leser mit diesen Particularitäken zu belästigen., Die Weibspersonen sind nicht weniger schuldig, zu Ehren des Sabbaths sich zu waschen, und sauber zu kleiden, ehe derselbe noch eintritt. Sie müssen sich also dazu halten, daß sie bey guter Zeit Mit Zubereitung der Speisen fertig werden, damit sie hernach den Tisch recht sauber zurichten, und die Schabbeslichker, und Lampen gehörig zurechte machen könneu. Denn von der Zeit anda eigentlich das sogenannte nN2v LNincha-d. i. Las Vespergebet verrichtet wird, davon wir bald ein mehreres sagen werden, ist es nicht erlaubt, auch die geringste Arbeit mehr zu thun.

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