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Der Jude · 1768-01-01 · Vier und zwanzigtes Stück (1768) · p. Seite 377

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Journal
Der Jude
Volume
Erster Band (1768)
Issue
Vier und zwanzigtes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 377 (sequence 9)
Language
German
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87? OM sah davon genommen wird. Denn wenn inanes erst, nachdem die Lhallah davon gethali, hlNiwegnimmc, so harf von einen solchen Teige, -et hernach mit diesen Sauerteig eingesauert wird, deine Lhitllah genommen werden. Gleiche Bewandniß hat es auch, wenn man den Sauerteig von einem Vetter anderer Religionsverwand- Ven genommen hat, In beydesi Fallen ist ein Jude schuldig einen besondern Teia, der nicht gesäuret ist, zu machen, und denselb^i auf den gesäuerten Teig zu legen, und so die LhaÜah davon zü nehmen; hernach kann er den ungesäuerten Teig unter den gesäuerten vermengen, Weiter, muß die ChaÜah von dem Teig/genommen werden, wenn er noch im Backtrog beysaMmen ist- Märe dieß aber ja vergessen worden, so.stellt man die Bachschüsseln, in welchen der Teig lieget, zusammen , deckt ein Tuch darüber, und nimmt aus einer derselben die Lhallcjh, Doch, wenn dieses Versehen am Rüsttage des Sabbaths öder eines Feyertages vorgegangen, so ist es zwarersaubt von demselben Brode zu eUn, allein es muß ein Stück davon übrig gelassen werden, um alKdenn, wenn der Feyertag oder Sabbach vorüber, von diesem übrig gelassenen, ein kleineres Stückchen Unter den verordnten Segensspruch, abzubrechen Und zu verbrenen, welches sie auch eine L ha!-- lah siennen. " An solchen Orten wo die Juden genöthiget sind, das Vrod bey einem Becher von andern Re- Aa 5 tigiöns»

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