Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Vier und zwanzigtes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 375 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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HK OXO,HK 37; dsis Wdxk Lhallah hat nach her Gfmatria an der Aahldrey und vierzig. *) Von einer Masse TM die von gersngern Gewichte, darf kerne Challah genomryen werden^ Es müssen da» her die Weiher ejn sehr genaues Maaß im Hause habech darnach sie sich richten können/ Mil es für fine sehr' große Sülche gehalten wird, pon Mer geringern Masse die Lhallah zu nehmen. —. Wenn einige zusammen treten, «yd gemeinschaftlich einen TM zubereiten laßen, in der Absicht demselben, wenn er gebacken, unter sich zu theilen; so sind sie schülhig die Hhstllah auch gemeinschaftlich davon zu nehmen; und es ist also nicht nökhig daß däsBrvd- 'welche .jeder/ssf'seiyen Antheil bekommt, für sich allein das festgesetzte Maaßhabe. Hingegen, wäm'jeher seinen^Teig, der nicht das gehörige Ma aß hält, besonders knätete, so dürfte mqn ihn nicht wieder zusächmen legen^ mn W ithallah davon zu nehmen. WeMi jemand Men Teig knätct, und sich darbey gleich Anfangs , Vorgesetzer denselben an andere Leute zu vertheilen, so, daß jedes Theil nicht das gehörige Gewicht behalten würde, so darf er auch von hen Ganzen keine C^halltrh nehmen. Ein Becker, aber-- muß stleichwohl hie iLhallnh absondern, ob er gleich guch weiß, daß er sein Btod in. kleinen Portionen ''' , ' ' A'a st ' "s 's ver- *) Der Verfasser des Rehillath Gchlomo setzt hinzu: Daß drey mW vierzigCyerschalenvoll Mehl das jehende Theil eines Epha ausmachten , welches obngefäbr zwey und ein halbes Pfund - Ainstechammer Gewichts wären.