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Der Jude · 1768-01-01 · Vier und zwanzigtes Stück (1768) · p. Seite 374

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Journal
Der Jude
Volume
Erster Band (1768)
Issue
Vier und zwanzigtes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 374 (sequence 6)
Language
German
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Z74 M . LK sung eines großen Lohns, wenn sie diesem-Gesetz gehörig Nachkommen würden. Wan gründet diese Gewohnheit auf hie Stelle 4 B. Mos? r 5, 20. allwo es heißet: „Eures^ Teiges Erstling sollt ihr einen Kuchen zur Hebe geben rc." Vyn diesem Gebot sagt man, daß, ob es gleich das männliche Geschlecht sowohl als das weibliche qngehet,so müßten sich doch die Weiber absonderlich befleißigen, dasselbe zu erfülle«. Eine Frau nimmt daher, so halb her Teig völlig ausgeknätek, ein Stückchen,, wenigstens so groß als eine Olive, davon. Ehestaber dasselbe absondert, muß sie ihre Hänhe wa-! scheu, und diesen Segen sprechen: „Gelobet seyst du Jehobah unser Gott, König der Welt, her hrf uns geheiliget hast mit deinen Geboten, und hast uns befohlen die Challah abzusondertt.« Zu gleicher Zeit macht sie aus dem hinweg genommenen Stückchen Teig, einen kleinen Kuchen, und wirft ihn ins Feuer, daß er verbrenne. — Dieser Gebrauch leidet eine kleine Veränderung wenn an dem Freytage ein Feyextag eingefallen; denn atsdens darf die Lhallap nicht sogleich verbrennt werden, sondern es wird dieser kleine Kuchen ordentlich ausgebacken, und allererst nach Endigung des Sabbaths verbrennet. Der Teig, von welchen man auf solche Art Challah nehmen soll, muß von dem Mehle einer dieser fünf Arten des Getraides, neMlich von Waitzen, Korn, Gerste, Haber oder Dünkel gemacht seyn. Er muß ferner dem Masse nach, wenigstens so viel enthalten, als dreh und vierzig und ein fünftheil Eyerschalen in sich fassen.

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