Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Ein und zwanzigtes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 332 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LS EX* LS nommen hättet verschluckt er selbiges, und spricht den Segen gleich darnach. Allein bey Speisten, die man ohne Segen in den Mund genommen, ist befohlen, wenn sie nicht schon zerkauet, sie sogleich aus dem Munde wieder heraus zu nehmen; wären sie aber schon durch die Zahnein etwas zermalmet, so müssen sie auf die eine Seite geschoben, und so der Segen gesprochen werden. Wir könnten nun zwar hier noch weit Mehrers von dieser Art Vorschriften hinzusetzen, die mit sehr grosser Genauigkeit von den jüdischen Lehrern bestimmt werden; Allein, wir befürchten ohnedieß diese Ausschweifung fast zu weit getrie- > ben zu habem Unsere Leser werden uns dadurch entschuldigt halten, daß die an diesem Ortenothwendig gemachte Anmerkung von dem einzelnen Gcgensfprüchen bey der Mahlzeit, ohnfehlbar dunkel und unverständlich geblieben seyn - würde, wenn wir nicht die besondere Art solcher einzelnen Gebete, die unter den Juden auch ausser der Mahlzeit gewöhnlich, durch diese Zusätze erläutert hätten. Und vielleicht schmeicheln wir uns nicht gänzlich vergebens , daß man sich durch die Mittheilung mancher nicht so allgemein bekannten Dinge, die wir unfern Lesern, wenn sie bis zu den besonhern Lehrender Juden hätten aufgehoben werden sollen, sehr spät erst würden sagen können, geneigter werde finden lassen, uns zu verzeihen , daß wir die festgesetzte Ordnung unserer Nachrichten einigermaasen unterbrochen haben- >