Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Ein und zwanzigtes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 331 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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M OW AA HZV hen. Wenn daher ein Jude, in einem solchen Vegenßspruche den Namen 'Jehovah, oder Rönig derlVelt ausgelassen hätte, so mußep Nochmahls den Segen wiederholen. Und dieses muß auch geschehen, wenn er so gar das Wort Haolani, d. ss der welk, weggelaffen hätte, denn sie sagen, dasWork ^vil allein, ma^ ehe kein ri12^v, d. i. Reich aus. Alle Dinge, z. E. Früchte, worüber der Jude, uns sse zu essen, ödes daran zu riechen, hen Segen spre-> chen will, muß er unter dem Segen mit der rechten Hand halte». Entfallt ihm unter dens Segensprechen die Frucht aus der Hand , und geht verjähren, oder ist besudelt worden, so nimmt er eine gndere von selbiger Art, und spricht den Segen noch einmahl,'' Weil er aber den Namen Gottes, Hey den ersten Segen sehattyla, d. i. umsonst ausgesprochen hat, so Muß er hernach noch hazu sagen: „ver herrliche Name seines Reiches sey gelohet jn'Ewjgkeit/i' Wenn er, indem ihm die Frucht entfallen, nicht mehr, als die Worte; Gelpbct seyst du^sehovah, gesprochen, sp fährt er fort; lehre mich Heine Rechte. Denn , da er in diesem Fall noch nicht bis an das Wort Elohenu gekommen wäre, so könnte es, sagen sie, so angenommen werden, als wenn er den 12. Vers des 119. Psalms sagen wollen; Und so würde er den Namen Gottes nicht umsonst ausgesprochen haben. — Wenn er etwa aus Versehen einiges Getränke ohne Segensspruch in seinen Mund ge«