Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Ein und zwanzigtes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 330 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2577043-2577047-9903318--0375-2577429- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
M DL OX» KK jrer Gerechtigkeit ^12 gebildet hat, und welcher euchnrach eben dieser feiner Gerechtigkeit gespekset und erhalten hat, welcher euch auch nach Recht und Billigkeit hat sterben lassen, und der nachsoinem Recht über euch eure ganze Anzahl kew net, cher euch auch künftig durchs Recht wird wieder lebendig machen. Gelobet seyst du Jehovah, der die-Todten lebendig macht." Sind es aber Gräber der Kuthaer, so spricht er den oben gemeldeten Vers, Ier. 5 0,12. Sie lehren außerdem sehr richtig, haß, man bey dem Bösen, so einen; von Gott zugeschicket wird, und bey unglücklichen Vorfällen eben sowohl schuldig sey, mit vergnügtem Gemüthe, und von Herzen Gott zu loben, als bey dem Guten; weil das Böse denen, die Gott dienen, eine Wohlthat ist; denn indem man Gottes Schickung willig auf sich nimmt, ist man ihm gehorsam, und dieses soll jeden rechtschaffenen eine Freude seyn. Ist also jemand ein solcher Unfall begegnet, woraus etwas gutes entstehen kann; so ist er schuldig den Segen; „der ein wahrhafter Richter ist;" zu sprechen. z. E. wenn seine Felder überschwemmet worden, davon hat er den Vortheil, daß, wenn die Fluth gefallen, seine Aeck?r dadurch getranket und fruchtbar gemacht sind re. Ein Segen, worinnen nicht des VV Schein, umalchus gedacht wird, heißet man keine Broche, wie wir schon oben erinnert hq- . / .den.