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Der Jude · 1768-01-01 · Ein und zwanzigtes Stück (1768) · p. Seite 327

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Journal
Der Jude
Volume
Erster Band (1768)
Issue
Ein und zwanzigtes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 327 (sequence 7)
Language
German
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des, ülsoa „Gelobet seyst du rc. der du cm wahrhafter Richchr bist." Und ME des Loths: „Gelobet seyst du re. der sich der Gerechten erinnert." - Es ist auch chöthig an solchen Orten, wo ihm-selbst, einem ^uden, pderseinem-Mater, oder Lehrmeister außerordentliche Wohlkhaten von Gott geschehest, denselben durch einen solchen Segen zu loben: 7-- Sind aber die Begebenheitennichtnust serordentlich und wundersam, als wenn-etzzer von Dieben, von Feuers- oder Wassers-Gefahr -aW,iw ähnlichen Zufällen durch eine sonderbare HW wäre befreyek worhen; so spricht er den Segen ohne Benennung des MM, tzchem^nmlchus d. i. er muß den Namen Jlshovtth/-und Kie Worte/RAnigHer^elr/ außen lassen. , Vtzn anderer Art sind folgende Vorfälle. Z. E. Es wssrde der Jude irgendwo eines Abgottes gewahr, so spricht er: „Gelobet seyst du rc. der du denenDie deinen Wjlsen thilst, die Kraft gegeben hast, ihren Aprn zurück zu halten." (Der Ausdruck ist eigentlich, Zapgnchth, p^Lbr^^br.) Sieher er einen Ort, aus welchen der Götzendienst ausgxrvttet ist, so spricht er, wenn es im gelohten Lande ist: „Gelobet seyst durc. der du den Götzendienst von unserm Lande ausgerottet hast." In andern Landern aber: Gekohet rc. Her Puden Götzendienst von diesem Orte ausgerottet hast: Und in beyden Fällen ferner: -.Gleichwie -u den Götzendienst pM'biesem Orte allsgerottet hast, so wollest du ihn auch aller Orten ausrorten, und die I

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