Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Neunzehntes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 300 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2577043-2577047-9903320--0343-2577399- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
gos AS OXG 7luS diesem Grunde darf auch niemand die Beine oder Gräten Don den Fischen, neben oder hiyter sich auf die Erde werfen, er könnte sonst jene unsichtbaren Gäste treffen, llnd wenn sich etwa hernach die Hunde damit Herum zerreten, so könnte bey dieser Gelegenheit einer in die Füße gebissen werden. — Kein Messer soll auf den Rücken gelegt werden, damit sich die Engel daran nicht beschädigen. — Noch eine wichtige Observanz. — Keiner darf das Mark auß den Knochen auf dem Teller ausklopfen, denn dadurch könnten die bösen und unreinen Geister herbey gelocket werden, und meynen, es sey eine Schlägerey unter den Gästen entstanden; da sie denn bald herbey marschirt kommen, und Schaden anzurichten suchen würden. Deswegen soll Man das Mark hübsch auf einem Stückgen Brod auspochen. Das wiederholte Waschen unter der Mahlzeit, welches (O"vLvr»r l^v) Majim Emzajim, i. das mittelste Wasser, genannt wird, ist willkührlich; jedoch muß es nothwendig geschehen zwischen Fleisch und Fisch, wie auch zwischen einem ordentlichen Gerichte und Käse. Siehe Orach Chajim §. 173. Burtorf führet S. sZo. *) folgendes davon an: „Vor Zeiten haben sie auch die Hände und das Maul gewaschen zwischen dem Fleisch und Fisch; zu jetzigen Zeiten wird es nicht so genau genommen. Jedoch soll man Fisch und Fleisch nicht zugleich essen, sondern eines nach dem andern, .*) Im Lat. csx. 12. x. 20s,