Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Neunzehntes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 297 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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LS GXO LS »97 allen Zeiten ein gutes Werk ist. — Der Diener muß bey jedem Glase Wein, so ihm zu trinken gereichet wird, den Segen wiederholen, der dazu geordnet ist, indem er, als er den Segen zum Erstenmahl sprach, nicht vorher wissen konnte, daß man ihm noch ein zweytes oder mehrere reichen würde; und er diese also in sein erstes Gebet nicht mit einzuschließen im Stande war. - Jedoch der Segen, der nach dem Weintrinken verrichtet werden muß, wird von ihm nach geendigter Mahlzeit gesprochen. Er muß auch bey jedem Gerichte, das man ihm zu essen darreichet, den gehörigen Segen aus eben angegebener Ursache sprechen. Wenn aber ein (21WI1 Oire) Odem Lhoschuf, d. ü ein Mann vom Stande, mir am Tische sitzet, so hat der Aufwärter nicht nöthig, bey jedem, was ihmgereichet wird, einen besonder« Segen zu sprechen, weil er gleich bey dem Erstem wohl hoffen könnte, daß ihm ein solcher Mann von Ehre gewiß von jedem Gericht etwas zutheilen werde. Jin 17t. §. wird der Jude angewiesen, mit dem Brod und Wein bescheiden umzugehen, z. E. Mit dem Brode nicht zu werfen, oder auf selbiges etwas zu legen; Mit dem Weine sich nicht zu waschen, noch denselben auf die Erde zu gießen. Und da es bey außerordentlich solennen Hochzeitfesten geschehen könnte, (wie es ausdrücklich in dem angezeigken Buch angegeben wird,) daß man Wein durch Canäle springen ließ: so soll doch genau darauf gesehen werden, daß nichts auf die Erde falle. T z Inglei-