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Der Jude · 1768-01-01 · Neunzehntes Stück (1768) · p. Seite 296

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Journal
Der Jude
Volume
Erster Band (1768)
Issue
Neunzehntes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 296 (sequence 8)
Language
German
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»y6 SA EG SA Der Diener, welcher zween am Tische aufwartek, kann mir denselben speisen, ohne daß er erst die Erlaubniß dazu erwarten darf. Wartet er aber dreyen auf, so darf er ohne erhaltene Erlaubniß nicht nut ihnen speisen. *) Wenn der Diener also nicht mit am Tische isset, so geziemte es sich eigentlich wohl, daß derselbe von allen Gerichten etwas haben sollte; wo aber dieses unterbleibet, so ist es doch eine Schuldigkeit, ihm sogleich von allen solchen Gerichten zu geben, die durch ihren Geruch Appetit erwecken können. Jedoch ist es verbothen, demselben ein Stück Brod zu geben, wenn man nicht gewiß ist, daß er sich seine Hände gehörig gewaschen habe. Man soll auch überhaupt Niemand etwas zu essen reichen, wenn man nicht gewiß weiß, daß derselbe den gehörigen Segen darüber spreche. Doch sind Arme von diesem Verbothe ausgenommen, weil diesen zu geben zn allen als auch bcy öffentlichen Gastereyen mit zugegen ist, der entheiliget den Namen Gottes, und verdienet sich dadurch die Zerstörung seines Hauses, denn er vergisset seine Gelehrsamkeit, und wird sich viel Uneinigkeit zuzieben, weil niemand seinen Worten Folge leisten wird, ja er bringt sich selbst, seinen Vater, seinen Lehrmeister, und alle seine Nachkommen in Schande, und zuletzt verläßt er seine Frau als Witwe, und seine Kinder als Waisen, re." ') Die Ursache hiervon ist, weil es für weit herrlicher und verdienstvoller gehalten wird, däß das Tischgebet von drey erwachsenen Mannspersonen verrichtet werde.

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