Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Neunzehntes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 294 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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294 OXO LA ihnen gewöhnliche Wort (drkiDre) Aßußa, d. i. Aezenei, zu thun, damit nicht dem Niesenden so wohl, wenn er sich bedanken müßte, als dem Wünschenden, vielleicht etwas von der Speise in die Luftröhre kommen möge. —. Zween dürfen nicht zugleich in die Schüssel fahren, sondern einer soll auf den andern warten; wo aber drey aus einer Schüssel äßen, so hätten zween nicht nöthig auf den dritten zu warten. — Die Schüssel soll nicht ganz ausgeleeret werden, weil das darinnen übrig gebliebene dem Diener gehöre. — Man soll den Mikspeisenden nicht so genall unter dem. Essen ansehen, oder seine Portion betrachten, damit man ihn nicht beschäme. — Die Gäste sollen sich nach dem Hausherrn richten; der Hausherr aber soll nicht alles so genau nehmen. — Man soll die Bissen nicht so groß als ein Ey schneiden, weil ein solcher Mensch mit Recht ein Fresser genennet werden könnte. — Man soll die Stücken nicht abbeißen, noch weniger mit der Hand abreißen. — Den Becher, er wäre denn gar zu klein, nicht auf einmahl austrinken. Jedoch Muß er durch zween Trünke ausgeleeret werden; denn wer dreymahl aus einem Glase, welches nicht gar zu groß ist, trinket, wird für hochmüthig gehalten. — Man darf auch den Becher, woraus man getrunken, so wenig als das, wovon man gebissen hätte, seinem Nachbar reichen, weil dabey (Mlvru Skones Nrfoschoß, d. i. Lebensgefahr, zu befürchten ist.