Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Achtzehntes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 285 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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28; LU OX* LS das Salz, als worunter abermals ein großes Geheimniß verborgen seyn soll, und issek es sogleich, ohne ein Wort darzwiscben zu sprechen. Denn, spricht er auch nur ein Wort, welches nicht hieher gehöret, so ist er schuldig, deN Segen ganz zu wiederholen. Er darf aber dieses abgeschnittens Stückgen Vrod nicht allzu klein machen, damit er nicht als ein 1L, sne Ain, d. i. als eiN tAeiztgee, angesehen werbe. Doch darf es auch lucht größer als vhngefahr ein Eh seyn, damit er nicht im GegeNtheil für einen Reifsten d. i. Fresser, gehalten werde. Hierauf schneidet er einem jeden, so viel deren am Tische sitzen, ein Stück ab, leget es vor sich hin, damit es jeder selbst Nehme, und esse. Denn man giebt keinem, als nur den Tränkenden, dieMutrze (hierdurch wird der vorgedachte Bissen Brod verstanden! in die Hände. Jedoch gilt dieses auch Nur an denen Wochentagen; denn äm Sabbath giebt man es auch diesen nicht in die Hand. Derjenige, so den Segen spricht, Musi der vornehmste unter denen seyn, die am Tische sitzen, daher auch nur gemeiniglich die Gelehrten diese Verrichtung zu haben pflegen. Fügte sichs, daß an einem Tische ein Gelehrter und auch ein Lohen, (so werden die Nachkommen Aarons genennek,) welcher zugleich ein Gelehrter wäre, so gehöret diese Ehre dem Rohen, wenn er auch gleich nicht so gelehrt als der andere. Wo aber der Hausherr zugegen ist, so macht sie ihm niemand streitig.