Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Sechzehntes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 255 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2577043-2577047-9903309--0295-2577354- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
K^OXO -5sehr unter der Zeit, da der Vorsänger das Gchm<H neh Esreh laut betet, in der Synagoge sein Wasser gelassen hatte, so soll der Vorsänger so lange inne halten, bis man Wasser darauf gegossen hak. Geschiehst es aber unter der Zeit, da die Gemeinde das Schmöneh Esreh Gebet in der Stille verrichtet, so sollen sie vier Ellen weit, von dem verunreinigten Platze Weggehen, und sö vollends ausbeten. Wenn einer sich verspätet hätte, daß er in die GmagSge käme, wenn schon die Gemeinde das Gchmoneh Esreh Gebet verrichtet, so muß er forne stehen bleibenweil ihm nicht erlaubt vor einen Betenden vorbey zu gehen. Auchwenn ein Einzelner dieses Gebet in seinem «Hause verrichtet, so darf keiner in eine»» Bezirk; von 'vier Ellen um ihn herum sitzen bleiben, sondern alle, die sich innerhalb desselben befinden, müssen aufstehen, wenn sie gleich schon das Gebet selbst verrichtet haben. Wenn semanden üUter dkm Gebete fremde Gedanken einfallen, so soll er inne halten mit beten und sich vor Gott schämen, und bitten, daß er ihn von fremden Gedanken befreyen möchte. Das Buch Ez Ehnjim S. 40. Col, 4. schlagt dießfalls folgendes Mittel vor: „Wenn einer die fremden Gedanken, die ihm unter seinem Gebete einfallen, vertreiben will, soll er mit der rechten Hand die Stirne streichen, und den Vers sagen; Schaffe in mir Gott, ein reines Herze, und gieb mir einen neuen gewissen Geist; ist es aber in einem solchen Gebete, wo andere Worte darzwischen zu sprechen unerlaubt