Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1768-01-01 · Fünftes Stück (1768) · p. Seite 71

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Erster Band (1768)
Issue
Fünftes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 71 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2577043-2577047-9903298--0100-2577170
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

7r endlich auch die Thüren der Zimmer auf den Schissen, der Synagogen, Lehrhäuser, und Lauberhütten. Hingegen diejenigen Stadtthore und Hausthürcn, woselbst die^suden mit andern Völkern vermischt wohnen, bedürfen keine Mesusse. Diese Satzungen gehen auch das weibliche Geschlecht an. Ist der obere Theil der Thür rund, so muß die Mesusse eine Faustbreite unter der Rundung angeschlagen werden. Die Thüre muß auch wenigstens zehn Faustbreiten in die Höhe haben. Wenn sich der Jude ein Hauß bauet, 'oder auch nur seine Wohnung berappet und ausbessert, so ist er schuldig, die Mesusse anzuheften, mit obgedachten Segenssprüchen. Micrher er sich aber in ein Hauß oder Zimmer eines Christen höchstens nur auf dreyßig Tage, so darf er zwar die Mesusse anheften, wenn er sich sonst etwan sehr fürchten sollte, jedoch ohne Segensspruch. (Wir Müssen erinnern, daß die meisten Juden unbeschreibliche Furcht ausstehen, wenn sie in einem Zimmer, wo keine Mesusse ist , zu schlafen genöthiget sind: denn sie bilden sich ein, Gespenster und alle böse Geister dürften ihnen daselbst nach Belieben Unruhe und Gepolter verursachen.) Ziehet der Jude aus E4 sei-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.