Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Fünftes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 71 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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7r endlich auch die Thüren der Zimmer auf den Schissen, der Synagogen, Lehrhäuser, und Lauberhütten. Hingegen diejenigen Stadtthore und Hausthürcn, woselbst die^suden mit andern Völkern vermischt wohnen, bedürfen keine Mesusse. Diese Satzungen gehen auch das weibliche Geschlecht an. Ist der obere Theil der Thür rund, so muß die Mesusse eine Faustbreite unter der Rundung angeschlagen werden. Die Thüre muß auch wenigstens zehn Faustbreiten in die Höhe haben. Wenn sich der Jude ein Hauß bauet, 'oder auch nur seine Wohnung berappet und ausbessert, so ist er schuldig, die Mesusse anzuheften, mit obgedachten Segenssprüchen. Micrher er sich aber in ein Hauß oder Zimmer eines Christen höchstens nur auf dreyßig Tage, so darf er zwar die Mesusse anheften, wenn er sich sonst etwan sehr fürchten sollte, jedoch ohne Segensspruch. (Wir Müssen erinnern, daß die meisten Juden unbeschreibliche Furcht ausstehen, wenn sie in einem Zimmer, wo keine Mesusse ist , zu schlafen genöthiget sind: denn sie bilden sich ein, Gespenster und alle böse Geister dürften ihnen daselbst nach Belieben Unruhe und Gepolter verursachen.) Ziehet der Jude aus E4 sei-