Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Fünftes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 70 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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?o „raels! Gelobet seyst du, Iehovah, unser Gott, „du König der Welt, der du uns durch deine Gebote geheiliget, und uns befohlen hast, die Me- „sufse anzuheftei».,, Schlagt er aber die Mcsusse in dem Zimmer eines andern an, so spricht er nur: „der uns das Anheften der Mefusse geboten hat.,, Den Beweis für dieses Gebot führen die Rabbinen aus; ';B. Mose 6, 9; wo es heisse: „Ihr sollet es (das Gesetz) „schreiben an die . Pfosten eurer Thüren „und Pforten.,, Das Schülchan Aruch im Tr. Joreh Deah bemerket genau, welche Thüren eine Mefusse haben sollen; Nämlich die Thüren der Hauser, der Vorhöfe, der Städte und Lander, der Stalle und Leller, der Scheunen; ingleichen die Thüren an denen Wohnungen der Weiber, wie auch alle und jede andere Thüren der jüdischen Wohnungen; ausgenommen diejenigen, welche nicht zwo Pfosten und eine Oberfchwelle haben, und ferner die Thüren des Abtrittes, der Baderey, des Waschhauses, und der Gerberey, 'weil diese Gebäude nicht zu Wohnungen der Ehre gemacht find; weiter die Thüren eines Sommerhauses-, welches nur drey wände hat; und > end-