Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Erster Band (1768)
- Issue
- Fünftes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 72 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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7? seiner Wohnung, und tritt dieselbe einem andern Juden ab, so läßt er die Mesusse unverrückt an ihrer Stätte: Bezöge aber ein Christ dieses Gebäude, so muß der Jude die Mesusse abnehmen, weil es ihm auch nicht einmal überhaupt erlaubt ist, denen Christen eine Mesusse ZU geben, sie möchten sonst derselbigen die gehörige Ehrfurcht versagen, oder sie wohl gar entweihen; wiewohl dieses Gebot wegfällt, so bald dem Juden aus der Verweigerung der Mesusse eine Gefahr erwüchset. Die Lehrer haben auch gewisse Zeiten bestimmt, wo der Jude untersuchen soll, ob die Mesusse noch ganz lind unverletzt ist. Das Schülchan Aruch behauptet, eine privatster« son müsse ihre Mesussen alle sieben Jahr zweymal untersuchen; Aber bey der Mesusse der Gemeinde sey diese Untersuchung nur alle Jubeljahre, d. i. alle fünfzig Jahre, zrpep- »nal nöthig.- Die Mesusse hat eine grosse Rraft: durch sie weichet der Tod aus dem Hause. Im Aehillath Schlomo wird diese Meinung dadurch bewiesen, weil die Buchstaben von mmv (d i. die Mesussen) die zwey Wörter MQ 75 (d. i. der Tod weichet,) in sich fassen. Solche Häu-