Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 12 (1885)
- Issue
- 1 (1885)
- Date
- 1885-01-01
- Page
- Seite 62 (sequence 66)
- Language
- German
- Belongs to
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62 Hermann Deutsch. Hiskijah^s noch nicht vollendet, und dieser Zweig der Thätigkeit desselben um diese Zeit sicher noch nicht abgeschlossen/) wiewohl sich auch nicht mit Bestimmtheit sagen läßt, wie lange noch die Männer dieses nationalen Instituts au der ihnen gewordenen Aufgabe der Sammlung der literarischen Schriftdenkmäler gearbeitet haben mögen/) Was nun die Redaktion des Spruchbuches durch dieses Kollegium betrifft, so gibt der hierüber an der erwähnten geschichtlichen Stelle gebrauchte Ausdruck:״ אשר העתיקו(Sprüche) welche zusammengetragen", d. h. mündlichen oder schriftlichen Quellen entnommen haben, keinen genügenden Aufschluß über die Art und Weise, wie man sich das Entstehen dieses Buches durch jene Männer zu denken hat: ob nämlich diese ihm die 3) Nur so versteht man die traditionelle Angabe (B. Batra 15 a), wonach Hiskija und seine Genossen nebst den Büchern Mischt, Schir Ha-Schirim und Kohelet auch das Drohbuch und die Tröstungen Jesaia's zusammengestellt haben. Im Hinblicke darauf, daß Hiskija vor Jesaia gestorben (Jebamot 49b), bemerkt schon Raschi: חזקיה לסיעתו כתבו ישעיהו משלי וכד היינו בני דורו שהאריכו ימים אחריו (vgl. auch Toßafot z. St.). Nehmen wir an, was doch ohnehin sehr wahrscheinlich ist, daß der Prophet Jesaia ein thätiges Mitglied jenes Kollegiums gewesen, so widerspricht die Angabe R. Gedaljah's in seinem ״Schalschelet Ha-Kabbala", wonach jener das Spruchbuch redigirt haben soll, nicht der talmudischen Relation. Sehr richtig schreibt demnach Wahner (Antiqu. Hebraeor. 1. §. 137): Per eruditum Hiskijae regis consessum, in qnibns Jesaias vates fuerit, Proverbia vel in unum volumen collecta, vel in canonem recepta esse, Talmudici tradant. 4) Fürst (der Kanon S 79; s. auch auf S. 22. 27. 51 u. 132) gibt als deren Dauer die Zeit v. I. 724 — 444, das wäre von den Zeiten Histija's bis zu denen Csra's, an. Er scheint hierbei den- Bestand mit der hier diesem Kollegium zugeschriebenen eigenthümlichen Thätigkeit desselben zn verwechseln. Kollegien zur Wahrung der religiösen Interessen haben von Moses ab (Num. 11, 16) bis zu der Institution des großen Raths und dann bis zu den Halacha- Lehrern zu allen Zeiten ,existirt (die Talmudisten sprechen deshalb von einem בית רק של שמואל Jebam. 77a; B. Kama 61a; של ךוד Berachot 48a; Abod. S. 36b; Jebam. 7a u. s. w.); hier handelt es sich jedoch nicht um die Dauer des Bestandes, sondern um die der Ausführung der diesem Kollegium übertragenen Aufgabe der Sammlung der didaktischen Quellenschriften, und diese läßt sich nicht so bestimmt angeben.