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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1893-01-01 · 1 (1893) · p. Seite 246

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
20 (1893)
Issue
1 (1893)
Date
1893-01-01
Page
Seite 246 (sequence 249)
Language
German
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246 Dr. Samuel Krauss hat nach seinem lehrreichen Artikel in den beiden ersten Heften dieses Jahrganges*) über ״die römischen Besatzungen in Palästina“ einen zweiten, für die Sprache wie für die Geschichte bedeutungsvollen Artikel in der ״Byzantinischen Zeitschrift“ II, 3 u. 4 folgen lassen. Derselbe liegt mir in einem Sonderabdruck (54 S.) vor. Zur Einleitung bei Krauss möchte ich hier auf einige Wahrnehmurigen hinweisen, denen ich bereits in einem demnächst erscheinenden Werke geschichtlichen Inhalts schriftlichen Ausdruck gegeben habe, ״Warum so viele griechische Wörter und in diesem Verhältnisse so wenig lateinische im Talmud sind? a) weil das Griechische fast 300 Jahre vor den Römern nach Vorderasien gekommen; b) die Römer selbst sprachen mit den Asiaten und selbst in Rom griechisch. Gibbon sagt: Die Römer selbst bedienten sich des Lateinischen nur in der Verwaltung, sonst des Griechischen. Merkwürdig ist, dass die babylonischen Juden fast nur griechische Wörter aufgenommen, während die Palästinenser auch lateinische, weil am Euphrat und Tigris griechische Colonien und griechise Sprache seit Alexander waren; die Römer kamen aber nur unterbrechungsweise dahin, während sie in Palästina ihre Lager und Colonien hatten. Ferner: In den talmudischen Quellen steht mehrere Male ע״ר für Rom, also wie urbs, wofür aber oft in den uncensierten Ausgaben רומי nach griechischer, רומא nach lateinischer Schreibweise, die auch sonst abwechselt. So z. B. bei Abr. ibn Daud רומי; im Targum, bei Josippon in Tudela רומא, je nachdem der Einfluss der einen der beiden *) Zur S. 117 bemerkt Dr. Neubürger in Fürth, ״dass es sich nicht um einen Quaestör, sondern um einen Quaesitor, einen Untersuchungsbeamten während der hadrianischen Verfolgung handelt“. Dies zugegeben, braucht aber die Schreibung nicht geändert zu werden, da in der älteren Römerzeit der Qu ae stör auch das Amt eines Criminalbeamten versah — und diese Benennung hat sich auch in der Zeit forterhalten, in welcher diese Aemter bereits geschieden waren.

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