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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1893-01-01 · 1 (1893) · p. Seite 175

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
20 (1893)
Issue
1 (1893)
Date
1893-01-01
Page
Seite 175 (sequence 178)
Language
German
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175 mit sei aber keineswegs gesagt, dass Juda nie die Herrschaft verlieren könne, denn das hinge nicht von ihm ab, sondern wenn das Volk durch Sünde sich die Strafe des Exils zugezogen, dann gehe auch Juda seines Ansehens verlustig. Da das Verlangen des Volkes nach einem Könige unter Samuel nicht nach dem Willen Gottes gewesen, erstand ihm ein Machthaber aus Benjamin, weil eben seine Herr- Schaft nicht von Bestand sein sollte. — Gegen den Aus- Spruch des Patriarchen vergingen sich aber auch die Könige von Israel und die aus der Hasmonäerfamilie, denn ihnen gebührte nicht die Macht, die zur Zeit der Selbstständigkeit nur Juda zukomme. Nicht auf Exilarchen und Nessiim allein, die doch im babylonischen Exil und unter den Makkabäern fehlten, ziele nach talmudischer Auffassung die Prophetie ab, sondern die Boraita wolle nur die Be- Stimmung aussprechen, dass jede Macht, die zu verschiedenen Zeiten in Israel ausgeübt wird, denen gebühre, die von königlichem Geschlechte sind. 7. Aus dem Ende des 12. Jahrhunderts1) etwa stammt die bedeutsame, für manches einschlägige spätere Werk grundlegende2) apologetische Schrift des Franzosen geistiger Vervollkommnung und reinem Gottesglauben. — Treffend heisst es bei Levi, dessen philosophisch-allegorische Auslegungsweise in der Polemik Isaak Abarbanel, Jesch. mesch. II, Einl. f. 176 erwähnt) zur Abwehr: ״Sie erbringen einen Beweis von dem herausgerissenen Teile eines ganzen Abschnitts (oder einer prophetischen Bede) und nehmen davon, was ihnen zur Stütze dient; auf diese würde jeder Gläubige Beweis, Stütze und Andeutung für seine Ueberzeugung finden können. Wenn man jedoch genau auf den Zusammenhang aller Teile des Kapitels und seiner einzelnen Ausdrücke achten würde, ergäbe sich unmittelbar die Entgegnung für jede falsche Interpretation.“ *) Die vom Copisten angegebene Jahreszahl 1170 s. bei Graetz VII, 2 487 f. cl. und Neubauer, Hs.-Cat. der Bodl. No. 2146; über das Alter cf. Zunz, GS. III, 233, auch Loeb, Rev. XVIII, 36 ff. und Oontroverse 27, sowie Ozr. Chaj. p. 336, wo 1150 als Geburtsjahr. — 2) Dass Mose Cohen de Tordesillas und Schemtob ibn

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