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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1893-01-01 · 1 (1893) · p. Seite 173

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
20 (1893)
Issue
1 (1893)
Date
1893-01-01
Page
Seite 173 (sequence 176)
Language
German
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173 und dann nach der talmudischen Auslegung durch das Synhedrion, durch die ordinirten Gesetzeslehrer die Macht fortgesetzt und erhalten wurde.“1) bezeichnet werden etc. Was die Auslegung der Weisen anbelangt, so betonten sie gewiss hauptsächlich die wirkliche Königsherr•־ Schaft, die nie in Juda völlig, für immer schwinden wird, wenn sie auch zu Zeiten fehlen sollte oder unterbrochen wurde (vagar), wie während des babylonischen Exils und der Regierungszeit der Hasmonäer; wenn daneben allerdings Männer aus dem königlichen Geschlecht Macht übertragen hatten von den Landesfürsten, wie Exilarchen und Nessiim, so stand ihnen auch ein höheres Recht zu; aber das war noch mehr als 400 Jahre nach Jesus der Fall. — Fra Pablo (so ist zu lesen, nicht ״ :(פיריDas 70jährige Exil kann man eine Unterbrechung nennen, aber nicht euere jetzige mehr als 1000 Jahre währende Zerstreuung etc.“ — Wie unlogisch dagegen ist die Argumentation im Protokoll: ״Item inter probationes . . . illa deGenesi: Non auferetur etc. Ad hoc respondebat quod sceptrum non establatum sed vacat sicut etiam fuit in ternpore captivitatis JBabilonie. Et probatum est ei quod in Rabil. habuerunt capita captivitatum cum jurisdictione, sed post Chr. mortem . . . nec capita captivitatum . . .״ Also einem Manne wie Nachmani hatte man beweisen können, dass die Juden während des babylonischen Exils im 6. vorchristlichen Jahrhundert ראשי גליות gehabt, aber keine mehr in nachchristlieh er Zeit, ״per quod certum est eis Messiam venisseü“ — Zwar heisst es dann, dass Nachmani dagegen heftigen Widerspruch erhoben. ״Ipse tarnen dicebat quod probaret quod predieta capita habuerunt posteum“. das wird aber einfach widerlegt: ״sed nihil potuit ostendere de predietis.“ — Was soll beweisen gegen Nachmani, was er selbst zugab: ״Imo confessus est quod non habuerunt predieta capita ab 855 annis citra“, dass daraus gefolgert werden kann: ״ergo patet quod venit M.״? — Das dürfte genügen! —־ ג) Nach dem lateinischen Disputationsprotokoll (s. ausführlich die vorhergehende Anm.) sollen es die ״capita captivitatum״ gewesen sein, die im Exil und später die Herrschaft in Juda vertraten; damit wäre zu vergleichen Morinus (Jg. 1890, 158 1) und Nicolaus de Lyra (ib. p. 276f.). — Uebrigens war Pablo Christiani der Erste, der die alten Talmudisten zur Zeugen- Schaft für die Wahrheit seines neuen Glaubens anrief, und sich hauptsächlich auf ihre agadischen Aussprüche stützte, die ersieh

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