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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1893-01-01 · 1 (1893) · p. Seite 104

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
20 (1893)
Issue
1 (1893)
Date
1893-01-01
Page
Seite 104 (sequence 107)
Language
German
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104 allen findet vielmehr nur noch eine solche Art der Vergeltung statt, wie sie Kant für das Verbrechen der Bestialität fordert. Wer sich gegen die Grundordnungen des auf religiös-sittlicher Basis beruhenden Gemeinwesens schwer vergeht, der soll aus demselben ausgestossen werden, da er sich selbst durch seine That derselben unwürdig gemacht hat. Wir finden daher die Strafe der Ausstossung aus der Gemeinde (durch den Tod durch Menschen- oder Gottes-Hand (Kareth)) bei allen schweren gegen die Grundlagen der theokratischen Gemeinschaft gerichteten Verbrechen angesetzt.1) Der Verbrecher erfährt dasjenige Mass von Leiden, welches er dem ganzen Volke zugedacht. Durch seine That wird das gesamte Volk in Mitleidenschaft gezogen, wodurch Gottes Zorn erregt, das Land verunreinigt wird, das solche Bewohner ausspeit (Lev. 18, 25 ff.). Pflicht der ganzen Gemeinde ist es daher, den Thäter aus ihrer Mitte zu schaffen, wodurch die Schuld aufgehoben wird und die Gemeinde Sühnung von Gott erlangt. ג) Folgende Verbrechen werden durch richterliche Todesstrafe geahndet: I. die schwersten Verbrechen gegen die Religion: Abgötterei (Ex. 22, 19; Deut. 17, 2 f; und Verführung zu derselben (Deut. 18, 2 f., 18, 7 f), Molochdienst, (Lev. 20, 2—5; 18, 21) Zauberei und Wahrs agerei (Lev. 20, 6; Ex. 22, 17; Deut. 18, 9/12) Gotteslästerung (Lev. 24, 16) und damit gleichbedeutend Elternlästerung (Lev. 20, 9, Ex. 21, 17 vgl. 21, 15; Deut. 21, 21) Insubordination gegen d. Obergericht, was als Auflehnung gegen Gott galt (Deut. 17, 8 vgl. Knobel z. St.), ebenso Sabbathentweihung (Ex. 31, 14,15; 35,2; Num. 15, 32—36). II. Folgende schwere Sittlichkeitsverbrechen; Ehebruch (Lev. 20, 10, Deut. 21, 22-25), Incest (Lev. 20, 11, 12, 14), Päderastie (Lev. 20, 13), Sodomie (Lev. 20, 1516־, Ex. 22, 18.) Die Karethstrafe (vgl. darüber Michaelis, V, § 237, Saalschütz, S. 472/82, S. Mayer, S. 107/112 a. a. 0., Diestel, d. relig. Delikte im a. T. Jhrbb. f. protest. Theol. 1879 S. 296 ff. Knobel-Dillmann zu Gen. 17, 14, ferner die Bibellexika, Artt. ״Todesstrafe“, ״Ausrottung“) stand auf rein religiöse Vergehen und auf geringere Grade von Incest (S. bei S. Mayer, a. a. 0. S. 109, wo die Vergehen sämtlich einzeln aufgeführt sind; ebenso bei Saalschütz und Diestel a. a. 0.)

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