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Magazin für die Wissenschaft des Judenthums · 1893-01-01 · 1 (1893) · p. Seite 103

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Journal
Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
20 (1893)
Issue
1 (1893)
Date
1893-01-01
Page
Seite 103 (sequence 106)
Language
German
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103 schwellend machen/‘ ״Die Gebärorgane, mit welchen sie gesündigt hat, sollen durch diese Strafe getroffen werden nach dem Gesetz der Vergeltung“ (Dillmann), d. h. nach dem Gesetze analoger Vergeltung. Noch in einer anderen Form zeigt sich die symbolische Vergeltung, dass nämlich mit denselben Mitteln bestraft wird, die der Verbrecher bei seiner That angewandt hat, z. ß. Verbrennung des Brandstifters, wie im römischen, im älteren germanischen Rechte und im deutschen Rechte des Mittelalters;1) Sieden des Falschmünzers;2) Tötung des Mörders mit denselben Waffen, die er zum Morde gebraucht hat. Diese Art analoger Vergeltung findet sich weder im bibl. noch im talmud. Strafrecht. Bei dem Morde bestimmt der Talmud ausdrücklich, dass es gar keinen Unterschied macht, ob der Mörder sein Opfer durch Verbrennen, durch Ertränken, durch Wurf, Stoss, Schlag oder drgl. getötet hat, in jedem Falle wird er durch das Schwert hingerichtet. (Mischna Sanh. 76 b vgl. mit 52 b, Sifre zu Num. 35, 17; Maim. Hilch. Rozeach I, 1). Wenn man3) aus der Wortfassung des Verses Num. 35, 19 schliessen wollte ״dass die Tötung (des Mörders durch den Goel) auf genau dieselbe Art und Weise erfolgen sollte״, wie er getötet, so könnte allerdings die von Luther gegebene Uebersetzung des Verses ״der Rächer . , . soll zum Tode bringen; wie er geschlagen hat, soll man ihn wieder töten״ zu diesem Schlüsse berechtigen. Nach dem Texte aber muss die Uebersetzung lauten: ״wo er ihn trifft, soll er ihn töten“; es ist also von einer analogen Talion gar keine Rede. Wir sehen demnach, dass alle Delikte, die keine eigentliche Vergeltung zulassen, fast ausnahmslos im bibl. und talm. Rechte nicht symbolisch bestraft werden. Bei ג) XII. Tafelges. VII, 9, Voigt a. a. 0. S. 719, vgl. S. 488. Günther a. a. 0. S. 127, 194, 940 f. 2) Günther, a. a. 0. S. 241 f. 3) Günther, a. a. 0. S. 52, Anm. 32.

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