Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Magazin für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 20 (1893)
- Issue
- 1 (1893)
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 100 (sequence 103)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2572068-2572104-2572105--4680-2576622- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
100 alten China;1) für Verrat, Verläumdung, Beleidigung und dgl. wird die Zunge abgeschnitten, wie bei den Aegyptern, Indern und Germanen;2) die Hand, die sich zum Falscheid erhoben, die Münzen, Urkunden und drgl. gefälscht, oder sonstige Missethaten begangen hat, wird abgehauen, eine symbolische Vergeltung, welche sich ebenfalls bei sehr vielen Völkern, bei den Aegyptern, Indern im späteren römischen Rechte, in China, den assyrischen Strafgesetzen u. s. w.3) findet. Merkwürdigerweise empfiehlt auch Kant solche Strafen und fordert sie geradezu auf Grund seiner Vergeltungstheorie, indem er auf die Enge ״Wie wird es aber mit den Verbrechen gehalten werden, die keine Erwiederung zulassen, z. B. Notzucht, Päderastie und Bestialität?u die Antwort erteilt ״die beiden ersten sollen durch Katrastion(!), das letztere durch Ausstossung aus der bürgerlichen Ge- Seilschaft für immer, weil er sich selbst der menschlichen Gesellschaft unwürdig gemacht hat“, geahndet werden. (Rechtslehre, Anhg. S. 14.) Der Unterschied zwischen der eigentlichen und der symbolischen Vergeltung ist aber ein sehr bedeutender. Bei der eigentlichen Vergeltung ist es des Thäters eigene That, die auf sein Haupt zurückfällt; bei der symbolischen Vergeltung dagegen widerfährt dem Verbrecher keineswegs das einer Schuld entsprechende Uebel. Denn das betreffende Glied diente dem Thäter nur zum Werkzeuge, das Verbrechen auszuführen, während der Mensch in seiner Totalität, ג) Diodor I, 78. Thonisen a. a. 0. I, 161, Post, Baust. 1,208; Günther a. a. 0. S. 30 und 39. Manu VIII, 374, XI, 104 (Inder). Grimm, Rechtsaltertümer S. 709, Wilda a. a. 0. 610 (Germanen). 2) Diodor, I, 78; Günther a. a. 0. 30 (Aegypter) Manu VIII, 124/26; Thonissen a. a. 0. I, 43, Post a. a. 0 S. 208; Günther, a. a. 0. S. 38 (Inder). Grimm, Rechtsaltert. S. 709; Post a. a. 0. (Germanen). 3) Diodor, I, 78 (Aeg.) Manu VIII, 283, Günther S. 38, Anm. 29. (Inder) Wilda a. a. 0. S. 983. Post a. a. O. S. 206 (Germanen); bei Post a. a. 0. auch noch andere Völker.